Soeben wurde im Plenum des Deutschen Bundestags beschlossen, auch Rentner:innen und Pensionär:innen eine einmalige 300-Euro-Energiepreispauschale auszuzahlen. Damit korrigiert die Koalition den Fehler, dass Rentner:innen und Pensionär:innen zunächst nicht mitbedacht worden waren. Auch der direkt gewählte Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf hat sich in den letzten Monaten hierfür eingesetzt und kommentiert die Entscheidung wie folgend:

„Eine richtig gute Nachricht! Auch Rentner:innen und Pensionär:innen sind von den massiv gestiegenen Energiepreisen betroffen. Genau wie Arbeitnehmer:innen und Leistungsbezieher:innen haben sie bei den aktuellen Energiepreisen Entlastung verdient. Das ist auch eine Frage des Respekts. Mit der 300-Euro-Energiepreispauschale, welche automatisch ausgezahlt wird, sorgen wir nun endlich auch für eine gerechte Entlastung der Rentner:innen und Pensionär:innen.“

Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist – um die Entlastung sozial gerecht zu gestalten – steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen.

Außerdem wird im gleichen Zuge die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer:innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über die Minijob-Grenze von 520 Euro hinaus erwerbstätig zu sein.

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Pressestatement: 300-Euro-Energiepreispauschale auch für Rentner:innen und Pensionär:innen