Zum 01. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld eingeführt. Damit beginnt eine der größten sozialpolitischen Reformen der letzten Jahre, mit welcher die Ampelkoalition Hartz IV ablöst und arbeitssuchenden Menschen auf Augenhöhe begegnet. Mit der Einführung des Bürgergeldes wird ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Der neue Regelsatz in Höhe von 502 Euro ist an einen Anpassungsmechanismus gekoppelt, mit dem sich besser auf Preissteigerungen und die Inflationsentwicklung reagieren lässt. Im Vergleich zum aktuellen Hartz-IV-Satz steigt der Regelsatz beispielsweise für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende um 53 Euro. Diese Erhöhung ist dringend nötig und ein zentraler Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Nach Beantragung des Bürgergeldes besteht eine zweijährige Karenzzeit, in der die selbstgenutzte Wohnung und zusätzlich Vermögen unterhalb von 60.000 Euro nicht angerechnet werden. Langjährige ersparte private Rücklagen und vor allem auch die Alterssicherung bleiben somit zunächst erhalten.
Der für Lübeck, Berkenthin und Sandesneben direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf hierzu: „Dabei handelt beim neuen Bürgergeld keinesfalls um ein bedingungsloses Grundeinkommen, wie aus der Opposition polemisch behauptet wird, denn das Bürgergeld wird weiterhin nur nach Antragstellung an diejenigen ausgezahlt, die auf Unterstützung angewiesen und anspruchsberechtigt sind.“
Das Bürgergeld schafft neue positive Anreize, sodass sich Arbeit weiterhin lohnt. Mit der Förderung von Aus- und Weiterbildungen setzt die Ampelkoalition auf langfristige Perspektiven und neue Chancen auf Arbeit. Dazu gehören der Weiterbildungsbonus in Höhe von monatlich 150 Euro und Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Außerdem wird der Freibetrag für Einkommen aus Schüler:innen- und Studi-Jobs sowie Azubi-Gehalt erhöht. Die von der SPD angeführte Ampelkoalition setzt damit auf den Abbau von Bürokratie, eine Kultur der Augenhöhe und des Respekts und mehr nachhaltige (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig bleibt für Härtefälle die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, bestehen.
Klüssendorf ordnet ein: „Leider kursieren aktuell einige zynische Behauptungen von Einzelpersonen und Unternehmensverbands-Vertreter:innen. Diese vergleichen Bürgergeld und geringe Einkommen und behaupten, dass sich Arbeit nicht mehr lohnen würde – trotz Fachkräftemangels. Ziele dieser stark pauschalisierenden und irreführenden Darstellungen sind vor allem Polarisierung und Spaltung, sodass Menschen ohne Einkommen und solche mit niedrigem Erwerbseinkommen gegeneinander ausgespielt werden. Dabei müsste der Ansatz doch ein ganz anderer sein: Wenn ich als Unternehmer:in den Eindruck habe, dass niemand mehr für mich arbeiten will, muss ich mir doch als erstes an die eigene Nase fassen und mich fragen, ob ich vielleicht endlich anfangen sollte, angemessene Löhne zu zahlen oder meine Arbeitsbedingungen zu verbessern.“