Zur aktuellen Meldung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes über den Fortgang von Ausbaumaßnahmen am Elbe-Lübeck-Kanal (ELK), erklären die schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer (Wahlkreis Herzogtum Lauenburg / Stormarn-Süd) und Tim Klüssendorf (Wahlkreis Lübeck) sowie Mathias Stein, Mitglied des Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages:

„Es ist gut und wichtig, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes den zuverlässigen Betrieb der Schleusen weiterhin gewährleisten und auch drei weitere WSV-Brücken der Höhe nach anpassen will. Welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind, muss sich danach richten, den Kanal als Bundeswasserstraße zu erhalten. Es ist im Bundesverkehrswegeplan eine Überprüfung der enthaltenen Vorhaben angelegt. Hierzu zählt auch die Überprüfung der weiteren Maßnahmen am Elbe-Lübeck-Kanal.“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur muss nach Ausbaugesetzen im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) spätestens nach Ablauf von fünf Jahren überprüfen, ob die Bedarfspläne an die Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Der im Jahr 2015 beschlossene Bundesverkehrswegeplan 2030 veranschlagt für den Ausbau des ELK 838 Mio. Euro. Er zielt dabei unter anderem auf eine Anpassung des Kanals auf wachsende Schiffsgrößen.

Die SPD-Bundestagsabgeordneten weisen in diesem Zusammenhang auf die im Frühjahr 2021 beschlossenen geänderten gesetzlichen Voraussetzungen hin. Ende März 2021 beschloss der Deutsche Bundestag mit dem ‚Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie‘ eine veränderte Bundeszuständigkeit in Bezug auf Bundeswasserstraßen.

Gemäß ihrer Pressemitteilung vom 22. April 2021 erläutert Nina Scheer die darin auch in Bezug auf den ELK enthaltenen wegweisenden Änderungen: „Die gesetzliche Neuregelung enthält eine Erweiterung der Bundeszuständigkeit für Tourismus. Darin wird dem Bund nun ermöglicht, auch dann für Erhalt und Unterhalt von Wasserstraßen aufzukommen, wenn kein oder nur geringer Güterverkehr gegeben ist. Dies ist eine große Chance für die Region, die genutzt werden sollte (…). Die Planung erschien im Verhältnis zu ökologischen Belangen sowie mit Blick auf den Tourismus von Beginn an überdimensioniert“.

Der teilweise geäußerte Vorwurf, dass eine ausbleibende Anpassung des Kanals an längere und tiefere Schiffe den Zielen der Verkehrswende widerspräche, geht nach Ansicht der Energie- und Umweltpolitikerin fehl: „Es ist das Gegenteil von nachhaltiger Entwicklung, wenn nach wie vor auch in Bezug auf die Schiffsgrößen nur auf Transport-Effizienz gesetzt wird und damit auf immer größere Schiffe, auf die unsere Flüsse und Kanäle nunmal nicht ausgelegt sind. Nachhaltiger Schiffsverkehr, auch mit alternativen Antriebstechnologien, muss in Bezug auf die Schiffsgrößen eine Kehrtwende einläuten“. Damit würden dann auch entsprechende Anreize für den Schiffsbau gesetzt, so Nina Scheer. Sie ist seit Dezember 2021 auch klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Das im März 2021 verabschiedete Gesetz schreibt vor, dass der Bund künftig bei Investitionsentscheidungen nicht nur die güterverkehrliche Bedeutung einer Wasserstraße, sondern auch die Belange der Fahrgastschifffahrt und der Sport- und Freizeitschifffahrt berücksichtigen muss.

Mathias Stein: „Mit der heutigen Rechtslage besteht keine Notwendigkeit mehr, den Kanal auf immer größere Güterschiffe anzupassen, nur um die Bundeszuständigkeit und den hiermit zusammenhängenden Unterhalt zu gewährleisten. Der Bund bliebe danach auch für den Erhalt und Unterhalt des ELK zuständig, wenn die Bedarfsplanüberprüfung besagt, dass auf Basis einer Güterverkehrsprognose der Erhalt nicht zu rechtfertigen ist.

Gerade beim Erhalt und der Unterhaltung der Wasserstraßen werden wir mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing die Wasserstraßen stärken. Hierzu werden wir die zuständige Verwaltung transparenter und leistungsfähiger machen.“

Mathias Stein koordiniert als Sprecher die fraktionsübergreifende Parlamentsgruppe Binnenschifffahrt im Deutschen Bundestag und ist seit Januar 2022 stellvertretender verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Auch der Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf plädiert für eine geänderte Betrachtung: „Selbst wenn der Güterverkehr abnehmen sollte, bleibt der Erhalt des ELKs gesichert. Dies sollte genutzt werden, um die touristischen Anziehungspunkte der Region zu stärken. Mit den erklärten Maßgaben der WSV, zu denen auch die Erhöhung von Brücken zählt, wird zudem nach wie vor Güterverkehr gewährleistet.“

Die SPD-Bundestagsabgeordneten sind überzeugt, dass mit dieser Neuausrichtung auch das richtige Signal für den Schiffbau gesetzt wird. Nur wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die daraus folgende Befahrbarkeit der Wasserstraßen der Entwicklung von immer größer werdenden Schiffen einen Riegel vorschiebt, könne sich auch der Schiffbau und der Schiffsverkehr darauf einstellen. Die Devise „Erhalt statt Ausbau“ sei dabei sowohl aus ökologischen als auch touristischen Gesichtspunkten folgerichtig.

Auch mit Blick auf die internationale Schifffahrt sei schließlich ein Umdenken gefordert. Immer größere Schiffe verschärften nachweislich die Risiken für Sicherheit und Umwelt. In Bezug auf den ELK bedeute dies, nicht den Kanal auf die längeren Schiffe anzupassen, sondern die Schiffslängen den Zielen der nachhaltigen Entwicklung unterzuordnen.

Die darin liegenden Chancen für die Region sollten über einen Runden Tisch unter Einbeziehung aller beteiligten Branchen und auch Umweltverbände diskutiert werden. Hierzu wollen die Abgeordneten einladen.

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Elbe-Lübeck-Kanal: SPD-Bundestagsabgeordnete begrüßen Erhalt statt Ausbau (PDF)