Soeben haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags die Umsetzung der globalen Mindeststeuer für Deutschland beschlossen. Indem weltweit eine Besteuerung der Großkonzerne mit mindestens 15% sichergestellt wird, geht es zwei entschiedene Schritte weiter auf dem Weg zur internationalen Steuergerechtigkeit. Zum einen wird es Unternehmen nicht mehr möglich sein, ihre Gewinne durch Verschiebung in Steueroasen am Fiskus vorbeizuschleusen. Zum anderen wird so der Wettbewerb einiger Staaten eingedämmt, die sich mit niedrigen Steuersätzen gegenseitig unterbieten.
Ab 2024 gilt damit: Egal, in welchem Land die Gewinne eines der Konzerne erwirtschaftet werden – sie werden global immer mindestens mit einem Steuersatz von 15% belegt. Zahlen sie in einer Steueroase nur einen geringeren Steuersatz, erhält Deutschland die offene Differenz zum Steuersatz von 15%. Ein Standortwechsel von gewinnstarken Tochterunternehmen kann damit nicht mehr zur Steuervermeidung genutzt werden. Das führt im Ergebnis nicht nur zu mehr Steuergerechtigkeit, sondern auch zu zusätzlichem Steueraufkommen, welches sonst am Fiskus vorbeigeschleust worden wäre – weltweit und auch in Deutschland. In 2024 rechnet das Bundesfinanzministerium mit rund einer Milliarde Euro Einnahmen aus der Mindeststeuer für Deutschland.
Der direkt gewählte Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf begrüßt die Entwicklung: „Damit sind wir auf einem guten Weg, Gerechtigkeitslücken in der Unternehmensbesteuerung zu schließen. Während der Handwerksbetrieb vor Ort ordnungsgemäß seine Steuern zahlt und damit solidarisch zur Finanzierung unserer Gesellschaft beiträgt, versuchen sich global agierende Milliardenkonzerne oft in der Steuervermeidung am Rande der Legalität. Das entspricht natürlich nicht unserer Vorstellung von Fairness, zudem können wir es uns nicht leisten auf diese Steuereinnahmen zu verzichten. Mit rund 140 weiteren Staaten haben wir uns deshalb klar darauf verständigt: an einem Mindeststeuersatz von 15% wird kein Weg mehr vorbeiführen. In einer Welt mit global agierenden Konzernen, gerade auch im Digitalbereich, braucht es globale Lösungen, und eine solche liefern wir mit der globalen Mindeststeuer.“
Die globale Mindeststeuer gilt ab 2024 sowohl für international als auch für nur national tätige Unternehmensgruppen mit einem Gruppenumsatz oberhalb von 750 Millionen Euro. Durch eine Nachversteuerung von nicht oder niedrig besteuerten Unternehmensgewinnen wird eine Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent sichergestellt. So werden aggressive Steuergestaltungsmodelle unattraktiver. Außerdem wird im internationalen Steuerwettbewerb um Investitionen und Unternehmensansiedlungen eine Untergrenze eingezogen.
Die Mindestbesteuerung wird entsprechend der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie umgesetzt. Das bedeutet unter anderem, dass auch die international abgestimmten Vereinfachungsregelungen Bestandteil der gesetzlichen Regelungen sind. Dies erleichtert Unternehmen und Finanzverwaltung die Anwendung der Mindeststeuer.
Der direkt gewählte Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf machte in seiner Rede zum Thema im Plenum des Deutschen Bundestags zudem deutlich: „Das ist erst der Auftakt hin zu globaler Steuergerechtigkeit. Wir hätten uns mehr vorstellen können, denn wir sind ursprünglich mit 21 Prozent Mindeststeuersatz ins Rennen gegangen. Das bedeutet für uns: Wir bleiben dran. Wir bleiben auch dran, was die unterschiedlichen Bürokratiemaßnahmen und die Begleitmaßnahmen angeht. Das sind wichtige Diskussionspunkte, die wir in der weiteren Zusammenarbeit evaluieren werden. Heute erfolgt der erste Schritt.“