„Die Abschaffung von Paragraph 219a, dem Informationsverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen, ist längst überfällig. Personen, die in einer schwierigen Zwangslage sind, müssen Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erhalten“, stellt der direkt gewählte Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf klar. „Ich bin froh, dass die neue Fortschrittsregierung diesen Missstand nun endlich behebt. Damit zeigt die Koalition, dass Emanzipation und eine moderne Gleichstellungspolitik für sie oberste Priorität haben“, so Klüssendorf weiter.

Der §219a des Strafgesetzbuches stellt bisher das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen unter Strafe. So machen sich Ärzt:innen strafbar, wenn sie etwa auf ihrer Website darüber informieren, ob und wie sie Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis durchführen. Mediziner:innen wie die Gießener Ärztin Kristina Hänel setzen sich seit Jahren gegen diese Regelung ein. Auch alle Regierungsparteien hatten in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl eine Streichung des §219a gefordert, welche nun im Koalitionsvertrag verankert ist. Bundesjustizminister und Regierung betonen explizit, dass diese Gesetzesänderung rasch umgesetzt werden solle.

Sophia Schiebe, Lübecker SPD-Kreisvorsitzende und Landtagskandidatin für Lübeck-West, unterstreicht die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Vorhabens: „Es darf nicht sein, dass in einer Welt, in der das Internet zur Informationssuche verwendet wird, ausgerechnet sachliche medizinische Auskünfte im Internet strafbar sind und gleichzeitig extremistische Hetze und Unwahrheiten über Schwangerschaftsabbrüche verbreitet werden dürfen. Die Streichung des §219a ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung.“

Weitergehend fordert sie unisono mit Klüssendorf: „Damit das Recht auf körperliche Selbstbestimmung wirklich wahrgenommen werden kann, brauchen wir langfristig eine kompetente, ausreichende und wohnortnahe Versorgung ungewollt Schwangerer. Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich als medizinische Grundversorgung akzeptiert werden, anstatt als Straftat behandelt zu werden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass auch der §218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und stattdessen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert wird. Dies trägt dazu bei, dass Frauen und durchführende Ärzt:innen nicht länger aufgrund des Abbruchs stigmatisiert und diffamiert werden. Darüber hinaus fordern wir, dass entstehende Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, denn finanzielle Hürden dürfen keinen Einfluss auf die Entscheidung der Frauen haben.“

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Klüssendorf befürwortet geplante Abschaffung des Informationsverbots zu Schwangerschaftsabbrüchen – Paragraph 219a (PDF)