Dem Deutschen Bundestag wird zukünftig nach jeder Wahl die gleiche Zahl an
Abgeordneten angehören, nämlich 630 Personen. Es wird nach der heute beschlossenen
Wahlrechtsreform zukünftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben. Damit
ist sichergestellt, dass der Bundestag nicht wie in den vergangenen Legislaturperioden
immer weiter und teilweise unkalkulierbar stark anwächst. Die Zahl setzt sich zusammen
aus 299 direkt in den Wahlkreisen gewählten Abgeordneten, dazu kommen 331 über die
Landeslisten gewählte Abgeordnete. Mit der Wahlrechtsreform setzt die Ampelkoalition
ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um.

Der direkt gewählte Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf hat für die Reform
gestimmt und erläutert seine Entscheidung:

„Es ist richtig und wichtig, dass wir das Problem des potenziell mit jeder
Bundestagswahl wachsenden Bundestags hiermit gelöst haben. Mit der fixen Zahl von
630 Abgeordneten haben wir endlich eine wirksame Reformlösung gefunden, die dem
Wunsch der Bevölkerung nach einem wesentlich kompakteren Bundestag gerecht wird
und gleichzeitig voraussichtlich rechtssicher ist. Hierfür war es höchste Zeit. Die
Ampelkoalition beweist mit der Reform, dass die ihr angehörenden Fraktionen auf echte
Lösungen bedacht sind und vor Reformen zu ihrem eigenen personellen Nachteil nicht
zurückschrecken. Auch in Lübeck, Berkenthin und Sandesneben werden die
Wahlkämpfe nun sicher noch umkämpfter, da das reine Gewinnen eines Wahlkreises
nicht mehr zwingend den Einzug in den Bundestag bedeutet und die Parteien in erster
Linie auf gute Zweistimmenergebnisse angewiesen sind.“

Denn: In jedem Bundesland werden mit Direktmandat nur noch die
Wahlkreisgewinner:innen in den Bundestag einziehen, deren Platz im Bundestag durch
das landesweite Ergebnis ihrer Partei gedeckt ist. Die Änderung ist notwendig, damit
keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr anfallen.

Weiterhin wird eine einfache 5-Prozent-Hürde bestehen, die für alle Listen und Parteien
gilt. Einzige Ausnahme sind Einzelbewerber:innen, die ohne Parteibindung in
Wahlkreisen erfolgreich sind. Die Grundmandatsklausel fällt künftig weg. Bislang hat
diese dazu geführt, dass Parteien bei drei gewonnenen Direktmandaten bei der
Sitzverteilung entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses berücksichtigt wurden, auch
wenn dieses unter fünf Prozent lag.

Klüssendorf hierzu: „Das bisherige Wahlrecht war in Anbetracht des veränderten
Parteiensystems in Deutschland nicht mehr zeitgemäß. Zudem gab es vor allem aufgrund
der unausgeglichenen Überhangmandate eine unverhältnismäßig starke Bevorteilung der
CSU sowie aufgrund der Grundmandatsklausel zusätzliche Unstimmigkeiten im
bisherigen Wahlrecht, welche wir nun abbauen und das demokratische Defizit somit heilen. Dass aus der Union jetzt aufgebrachte Stimmen zu vermerken sind, die destruktiv und aggressiv Klagen gegen das neue Wahlrecht androhen, war zu erwarten. Im Ergebnis wird dies nach unserer Einschätzung jedoch die Bestätigung des neuen Wahlrechts bringen.“

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Klüssendorf: „Der Bundestag wird deutlich kleiner – und das ist höchste Zeit!“