Die Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 ist beschlossene Sache. Im Kabinett wurde am heutigen Tage der Weg für diese Kernforderung der SPD und Grünen aus dem Wahlkampf freigemacht, in den kommenden Monaten gilt es letzte Umsetzungsdetails zu definieren. Für über sechs Millionen Beschäftigte in Deutschland wird sich die Erhöhung unmittelbar auf dem Konto bemerkbar machen.
Der direkt gewählte Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf (SPD) äußert sich hocherfreut: „Mit der Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro pro Stunde lösen wir ein zentrales SPD-Versprechen aus dem Wahlkampf ein. Als Sozialdemokrat ist eine Antriebsfeder meiner politischen Arbeit, dass gute Arbeit fair bezahlt wird. Mit dem neuen Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro ist dies nun auch für all die Bürger:innen, die mit ihrer Arbeit zum Mindestlohn unsere Gesellschaft am Laufen halten, gesichert. Exemplarisch genannt seien Mitarbeiter:innen in der Gastronomie, Reinigungskräfte, Bauarbeiter:innen und Lagerlogistiker:innen, aber auch in einer Vielzahl anderer Branchen ist die Beschäftigung zum Mindestlohn weit verbreitet.“
Ein Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde bedeutet für Vollzeit-Arbeitnehmer:innen einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 2.100 Euro – statt zuvor 1.700 Euro. Für viele Arbeitnehmer:innen steht somit eine Lohnerhöhung um bis zu 22% vor der Tür. Von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren über sechs Millionen Menschen, vor allem im Osten Deutschlands und vor allem Frauen. Auch in Lübeck ist damit zu rechnen, dass mehrere tausend Arbeitnehmer:innen profitieren.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt zu dem von ihm eingebrachten Gesetzesentwurf:
„Die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ist eine Frage des Respekts und der Leistungsgerechtigkeit. Die Menschen in Deutschland haben sich den höheren Mindestlohn verdient.“ Weiter erläutert Heil: „Wir erhöhen den Mindestlohn auf zwölf Euro, damit er armutsfester wird. im Anschluss wird wieder die Mindestlohnkommission für weitere Erhöhungsschritte in den kommenden Jahren zuständig sein, aber dieser Schritt ist jetzt notwendig und stützt auch die Kaufkraft in Deutschland.“
Die Zustimmung des Bundestags zu der Erhöhung steht noch aus, doch ist als reine Formsache anzusehen. Klüssendorf hierzu: „Die Mindestlohnerhöhung wurde heute gemeinsam im Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist nun die Zustimmung zum Gesetzesentwurf durch den Deutschen Bundestag. Innerhalb unserer Ampelkoalition herrscht hierzu Geschlossenheit, sodass wir fest davon ausgehen können, dass zum 1. Oktober 2022 gut sechs Millionen Bürger:innen unseres Landes mehr verdienen werden.“