Soeben wurde im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat der Kompromiss zum Bürgergeld beschlossen. Auch mit den beschlossenen Anpassungen stellt das neue Bürgergeld die größte Reform im Bereich der sozialen Sicherung seit der Einführung von Hartz IV dar. Zentral beim neuen Bürgergeld ist, betroffene Menschen zu fördern und (weiter) zu qualifizieren, um sie in nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, anstatt sie von einem Niedriglohnjob in den nächsten zu vermitteln.
Der direkt gewählte Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf erklärt hierzu:
„Dass das Bürgergeld nun wie angekündigt zum 1. Januar 2023 kommt, ist ein klarer Erfolg der Sozialdemokratie. Wir haben vor der Wahl versprochen, dass eine SPD-geführte Regierung Hartv IV überwinden wird und genau das tun wir nun mit dem neuen Bürgergeld.
Mir persönlich liegen drei Aspekte besonders am Herzen: Erstens werden die Regelsätze um 53 Euro auf 502 Euro erhöht, zweitens schaffen wir insbesondere für junge Menschen bessere Zuverdienstmöglichkeiten und drittens entfällt der sogenannte Vermittlungsvorrang. Mit diesen sowie diversen weiteren Verbesserungen sorgen wir für einen echten Kulturwandel zu mehr Respekt und Augenhöhe gegenüber den Bezieher:innen vom Bürgergeld.
Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass wir das Bürgergeld wie ursprünglich geplant hätten beschließen können – die destruktive Oppositionsarbeit der CDU / CSU hat dies aber nicht möglich gemacht. Die Fraktion zeigt damit wieder einmal, dass sie sich gesellschaftlichem Wandel und den daraus entstehenden Anforderungen verschließt und kein soziales Gewissen hat. Meine Kolleg:innen aus der SPD-Bundestagsfraktion und ich hingegen werden uns weiter für Verbesserungen einsetzen, um das Bürgergeld zukünftig noch stärker aufzustellen.“
Das Bürgergeld wird am kommenden Freitag (25.11.2022) zunächst im Bundestag sowie direkt im Anschluss im Bundesrat final beschlossen werden.
Die zentralen Merkmale des neuen Bürgergelds im Überblick:
– Erhöhung des Regelsatzes um 53 Euro auf 502 Euro
– Erhöhte Freibeträge für Schüler:innen und Schüler, Studierende und Auszubildende
– Kooperationsplan als Strategie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
– Abschaffung des Vermittlungsvorrangs – zugunsten von Qualifizierung und Überführung in ein nachhaltiges Arbeitsverhältnis statt befristete Niedriglohnjobs
– Einführung eines Weiterbildungsgelds von bis zu 150 Euro um Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu unterstützen
– Einführung einer Karenzzeit von 12 Monaten – kein Auszug aus der eigenen Wohnung, Schonvermögen von 40.000 Euro für Antragsteller:in sowie 15.000 Euro pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft
– Neuregelung von Sanktionen – maximale Sanktionierung um 30%
– Entbürokratisierung bei Beantragung