Im Plenum des Deutschen Bundestags wurde heute das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Auch für die Bürger:innen in Lübeck, Berkenthin und Sandesneben gehen damit viele Erleichterungen und Anpassungen einher. Die Bandbreite geht dabei von der Erhöhung des Sparerpauschbetrags und der Ausbildungsfreibeträge über Verbesserungen bei der steuerlichen Behandlung vom Homeoffice bis zu verfassungsrechtlich notwendigen Korrekturen bei der Erbschaftsteuer, welche für mehr Gerechtigkeit in der Bewertung von verschiedenen Vermögensgegenständen führen.
Der direkt gewählte Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf war unter anderem für die Verhandlung erheblicher steuerliche Erleichterungen für Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen verantwortlich.
Klüssendorf erläutert hierzu: „Bürger:innen, die eine Photovoltaikanlage anschaffen und auf dem eigenen Hausdach in Betrieb nehmen wollten, standen bisher vor einer Vielzahl steuerlicher Erklärungspflichten. Dieser bürokratische Aufwand war für viele eine hohe Hürde und ein berechtigtes Argument gegen eine Anschaffung. Das kann natürlich nicht in unserem Sinne sein, wenn wir uns gleichzeitig zum Ziel gesetzt haben, künftig jede geeignete Dachfläche für die Solarenergie zu nutzen. Deshalb beseitigen wir mit dem Jahressteuergesetz nun endlich einige der steuerlichen Erklärungspflichten.
Wir führen unter anderem eine Ertragsteuerbefreiung ein, für PV-Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022. Wir erweitern die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen und senken den Umsatzsteuersatz auf null für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen.“
Dank der Umsatzsteuersenkung auf null können sich Bürger:innen zukünftig für die bürokratiearme Kleinunternehmerregelung entscheiden, ohne einerseits beim Anschaffungspreis aufgrund anfallender Umsatzsteuer draufzuzahlen oder andererseits den erheblichen Aufwand der ständigen Umsatzsteueranmeldung leisten zu müssen. Dieser Bürokratieabbau ist ein weiterer, notwendiger Schritt hin zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Ebenfalls öffentlich stark diskutiert wurden die Korrekturen in der Bewertung von Immobilien und Grundstücken, die vererbt werden. Klüssendorf ordnet ein: „Anders, als unter anderem auch durch die CDU/CSU-Fraktion der Eindruck erweckt werden soll, handelt es sich dabei nicht um eine heimliche Erhöhung, sondern es werden lediglich die Vorschriften der Grundbesitzbewertung an gegenwärtig anerkannte Methoden der Immobilienbewertung angepasst. Dass wir hier tätig werden ist nicht nur richtig, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht angemahnt worden und damit notwendig. Die Bewertung von Immobilien fiel bisher im Vergleich zu anderen Geld- und Vermögenswerten geringer aus und stellte damit eine Ungleichbehandlung dar. Wir schließen hier also eine Gerechtigkeitslücke.
Für alle Erbinnen und Erben von Eigenheimen bestehen unabhängig davon natürlich weiterhin Freibeträge um Erbschaften zu schützen. Auch sind sie bereits dahingehend privilegiert, dass sie keine Grunderwerbsteuer aufbringen müssen. Zusätzlich bleibt die Übertragung einer Immobilie von bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche auf überlebende Lebenspartner, Kinder oder Enkelkinder unabhängig von ihrem Wert steuerfrei möglich, wenn sie dann auch selbst genutzt wird.“