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Erben kann bald etwas teurer werden - weil sich die Bewertung von Immobilien ändert.

© dpa/Marijan Murat

Streit um Erbschaftsteuer: SPD gegen höhere Freibeträge

Union und FDP wollen Erben von Immobilien besserstellen. In der SPD heißt es, dies gehe in die „völlig falsche Richtung“.

Die Union will höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Auch die FDP ist offen für eine Erhöhung der Beträge, von denen an bei Immobilien eine Erbschaftsteuer fällig wird. In der Ampel-Koalition ist eine Mehrheit dafür aber derzeit nicht in Sicht.  

„Wir diskutieren seit Monaten innerhalb der Ampel-Koalition darüber, wie wir in Zeiten hoher Inflation, trotz eines enorm angespannten Haushalts, zielgenaue und sozial ausgewogene Entlastungen für die Bürger:innen erreichen können“, sagte der SPD-Finanzpolitiker Tim Klüssendorf dem Tagesspiegel. „In dieser Debatte nun eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer vorzuschlagen, wird der aktuellen Lage nicht gerecht und geht in die völlig falsche Richtung.“

Klüssendorfs Begründung: „Die Erleichterung käme primär dem vermögendsten Teil der Bevölkerung zugute.“ Also denen, die besonders wertvolle Immobilienvermögen erben. Laut Klüssendorf – in der SPD-Fraktion zuständig für das Thema – sieht sowohl das Erbschaft- als auch das Grunderwerbsteuerrecht schon weitreichende Erleichterungen beim Übertragen von Immobilienvermögen vor.

Die Erleichterung käme primär dem vermögendsten Teil der Bevölkerung zugute

Tim Klüssendorf, SPD-Finanzpolitiker

„Zusätzlich zu den personenbezogenen Freibeträgen im Erbschaftsteuerrecht ist die Übertragung einer Immobilie von bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche auf überlebende Lebenspartner, Kinder oder Enkelkinder unabhängig von ihrem Wert steuerfrei möglich, wenn sie dann auch selbst genutzt wird“, sagte Klüssendorf.

Für Immobilien, die durch die Erben nicht selbst genutzt, sondern etwa vermietet werden, fehlt aus Sicht der SPD-Fraktion ein Rechtfertigungsgrund für eine zusätzliche Privilegierung. „Solche Erbschaften erhöhen – wie Einkommen – die Leistungsfähigkeit der Erben und sollten nicht anders als die Übertragung anderer Vermögensgegenstände behandelt werden“, betonte Klüssendorf.

Die Bundesregierung setzt derzeit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, wonach Immobilien künftig bei der Erbschaftsteuer nach dem aktuellen Verkehrswert angesetzt werden müssen. Nicht zuletzt wegen der Explosion der Immobilienpreise in den vergangenen Jahren wird das häufig zu einer höheren Erbschaftsteuer führen, wenn die Immobilie von Erben nicht selbst genutzt wird.

Merz spricht von Steuererhöhung

CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz fordert daher auch höhere Freibeträge. „Die Ampel plant eine deutliche Steuererhöhung bei Erbschaften und Schenkungen. Betroffen sind davon alle Immobilienarten: Wohnungen, Häuser und Grundstücke“, hatte Merz dem Tagesspiegel gesagt. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält das für geboten, will von sich aus aber keinen Vorstoß machen mit der Begründung, es handele sich um eine Ländersteuer. Bayern hat schon eine Initiative im Bundesrat angekündigt.

Klüssendorf hält eine weitergehende Reform der Erbschaftsteuer für angebracht. Er fordert „Korrekturen bei der übermäßigen Schonung von Betriebsvermögen“. Der Subventionsbericht der Bundesregierung beziffere die Mindereinnahmen durch die Privilegierung von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht für das Jahr 2020 mit 6,8 Milliarden Euro. „Sie ist damit die größte Steuersubvention und in diesem Ausmaß nicht mehr zu rechtfertigen. Deshalb setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, mit einer effektiven Mindestbesteuerung die Überprivilegierung großer Betriebsvermögen abzuschaffen.“

Der Forderung nach einer grundlegenden Reform schloss sich am Mittwoch auch die Grünen-Fraktionsvize Katharina Beck an. „Erbschaften werden im Durchschnitt effektiv mit nur zwei Prozent besteuert“, safte sie dem Tagesspiegel. „Es gibt extrem viele Ausnahmetatbestände, gerade für sehr große Erbschaften. Es kann sinnvoll sein, über eine grundsätzliche Reform der Erbschaftsteuer zu sprechen.“

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