In der vergangenen Nacht hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Abgeordneten der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP eine deutliche Verschärfung des Lobbyregisters beschlossen. Nach langem Einsatz der SPD für ein solches Register wurde dieses vor knapp zwei Jahren erstmalig eingeführt. In den ersten knapp zwei Jahren des Lobbyregisters haben die Abgeordneten Nachbesserungsbedarfe erkannt, die nun angegangen werden.
Vertreter:innen vieler Lobbyorganisationen gehen in den Gebäuden des Deutschen Bundestags ein und aus. Der direkt gewählte Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf hierzu:
„Wenn Lobbyist:innen die in der Gesellschaft vertretenen, vielfältigen und legitimen Interessen gleichwertig vertreten würden, wäre dies für den politischen Betrieb unproblematisch – häufig gilt aber stattdessen: Je mehr Geld eine Organisation für die Finanzierung von Lobbyarbeit zur Verfügung hat, desto stärker können sie mit höherem Einsatz von Ressourcen Einfluss und Druck auf parlamentarische Entscheidungen ausüben. Ein Vorteil für Konzerne und große Branchenverbände, ein Nachteil beispielsweise für zivilgesellschaftliche und soziale Organisationen oder Umweltverbände. Umso problematischer, dass dies oft im Verborgenen stattfindet. Uns Abgeordneten obliegt es deshalb, Lobbyanliegen kritisch zu hinterfragen, zu gewichten und zu bewerten.“
Bei der Verbesserung der Transparenz knüpfen die neuen, verschärften Regelungen nun direkt an: Interessenvertreter:innen müssen künftig angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Auch müssen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen darlegen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird zukünftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Zur Registrierungspflicht führen nach der Reform auch Kontakte zu Ministerien bereits ab Referatsleitungsebene. Offengelegt wird ebenfalls, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt (sog. „Drehtüreffekt“). Umfassende Angaben zur Finanzierung können künftig nicht mehr verweigert werden.
Klüssendorf weiter zu seinem persönlichen Umgang mit Lobbyist:innen:
„Mir ist wichtig, zu Themen, für die ich Verantwortung trage, unterschiedliche Perspektiven und Positionen anzuhören, auch von Interessensvertreter:innen, Organisationen und Verbänden. Dabei achte ich stets darauf, mich nicht nur einseitig zu informieren, sondern mir einen breiten Überblick zu verschaffen, bei dem ich immer einen klaren Kompass behalte und dies auch transparent mache. Deshalb veröffentliche ich seit Einzug in den Deutschen Bundestag auf meinen Social-Media-Kanälen jeden Termin mit Lobbyist:innen und lege ebenfalls offen, worüber wir uns jeweils ausgetauscht haben. Für mich ändert sich mit den neuen Regelungen also nichts, wohl aber für einige meiner Kolleg:innen – gerade aus den Reihen von CDU/CSU – und definitiv für viele Lobbyist:innen und deren auftraggebende Konzerne oder Verbände. Somit gehen wir mit den neuen Regelungen einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz bei Einflussnahme auf politische Entscheidungsfindung.“