Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen
ermöglichen wir Vereinen auch ohne Satzungsänderungen ihre Mitgliederversammlung
im virtuellen Raum abhalten zu können. Damit gehen wir einen großen Schritt Richtung
Digitalisierung im Vereinswesen und sorgen für größere Flexibilität.
„Das Vereinswesen spielt eine große Rolle im alltäglichen Leben vieler Menschen. Die
Mitgliederversammlungen sind das Herz eines jeden Vereins. Das gesetzliche Leitbild
sieht die Versammlung in Präsenz vor. Während der Corona-Pandemie haben wir aber
mit einer Sonderregelung den Vereinen mehr Flexibilität ermöglicht, um das
Vereinswesen auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu erhalten. Jetzt haben wir eine
dauerhafte Regelung gefunden“, so Tim Klüssendorf.
Während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie waren
Mitgliederversammlungen in Präsenz nur unter großen Schwierigkeiten plan- und
durchführbar. Daher erleichterte der Gesetzgeber die Vereinsarbeit durch größere
Flexibilität bei der Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen. Diese Regelung war
jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. Trotz des Auslaufens und der stetigen
Wiederaufnahme von Präsenzversammlungen wurde die Frage nach einer Folgeregelung
für digitale Mitgliederversammlungen drängend. Jetzt haben wir in der Ampelkoalition
eine solche Regelung verabschiedet.
„Ohne Satzungsänderungen kann das einberufende Gremium nun die Versammlung in
hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch beschlossen werden, rein virtuelle
Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt.
Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich. Damit geben wir Vereinen die
größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die
Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am
besten entscheiden, welche Form für sie die Praktikabelste ist. Diese neue Flexibilität
wird das Engagement in Vereinen stärken“, erklärt Tim Klüssendorf.