Bessere Behandlungsergebnisse für Patient:innen, effizienterer Ressourceneinsatz in den Krankenhäusern und eine sichere Finanzierung der Kliniken: All das verspricht die gestern vom Deutschen Bundestag beschlossene Krankenhausreform. Damit beschlossen die Bundestagsabgeordneten nach über zwei Jahren intensiver Vorarbeit eines der wichtigsten Fortschrittsprojekte der Regierungskoalition.
Tim Klüssendorf, direkt gewählter Lübecker Bundestagsabgeordneter, erläutert dazu:
„Unser derzeitiges Krankenhaussystem ist eines der teuersten der Welt, ohne jedoch die beste Qualität der Welt zu gewährleisten. Zudem stecken derzeit viele Krankenhäuser durch bisher nicht ausgeglichene Kostensteigerungen in einer schwierigen finanziellen Lage. Die Krankenhausreform geht all diese Punkte wirksam an. Sie ist unser größtes Reformvorhaben in der Gesundheitspolitik und ein Meilenstein, um eine hochwertige, zuverlässige und wohnortnahe medizinische Versorgung zu erreichen.“
Durch eine veränderte Finanzierung entfallen für die Krankenhäuser künftig bisher bestehende Fehlanreize, aus wirtschaftlichen Gründen möglichst viele Fälle zu erbringen, auch wenn diese manchmal medizinisch nicht notwendig sind. Die Bedeutung von Fallpauschalen wird zurückgedrängt, eine Vorhaltevergütung – also eine Summe, die Kliniken allein für das Vorhalten von am Standort notwendigen Leistungen erhalten – wird eingeführt.
Im Kern der Reform steht, dass komplexe Behandlungen in Zukunft primär in spezialisierten Krankenhäusern vorgenommen werden, die die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllen. Diese Spezialisierung der Häuser nach Leistungsgruppen soll zu besseren Behandlungsergebnissen für die Patient:innen bei effizienterem Ressourceneinsatz führen. Um die Versorgung im ländlichen Raum zu garantieren, gelten für die dortigen Sicherstellungskrankenhäuser unbefristet Ausnahmen von der Einteilung in Leistungsgruppen, zudem werden bestehende Zuschläge für diese Häuser ausgeweitet.
Gleichzeitig wird die Kategorie sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen neu eingeführt. Diese Einrichtungen werden die Grundversorgung vor Ort durch allgemeinärztliche, chirurgische und pflegefachliche Behandlungen sicherstellen. Zudem werden sie wie auch Sicherstellungskrankenhäuser für die ambulante fachärztliche Versorgung geöffnet.
Die Finanzierung der Krankenhausreform steht dabei auf breiten Schultern: Es werden sich perspektivisch nicht nur die Gesetzlichen, sondern auch die Privaten Krankenversicherungen am Transformationsfonds beteiligen. Dies garantiert, dass die nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung solidarisch von allen getragen wird. Sollte die Beteiligung der PKV bis Ende 2025 nicht freiwillig erfolgen, werden gesetzliche Maßnahmen zur Verpflichtung ergriffen.